Erklärung zur Digitalen Kunstgeschichte in der Lehre

Aus Arbeitskreis Digitale Kunstgeschichte
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Erklärung zur Digitalen Kunstgeschichte in der Lehre

Das Fachgebiet Digitale Kunstgeschichte als systematische Anwendung digitaler Methoden und Technologien auf Gegenstände der Kunstgeschichte – seien diese materieller oder digitaler Natur – hat sich in der Forschungspraxis bereits etabliert. Jedoch muss dieses noch verstärkt in die akademische Lehre eingebracht werden. Die zunehmende Menge von Forschungsdaten in Text-, Bild- und Filmformaten sowie auch der Gegenstandsbereich digitaler Medienkunst, erfordern dringend eine entsprechende Nachwuchsbildung innerhalb der Kunstgeschichte.

Digitale Kunstgeschichte versteht sich sowohl als Teil des Fachs Kunstgeschichte als auch als Teil der Digitalen Geisteswissenschaften (Digital Humanities), da interdisziplinäres Agieren bei der Anwendung digital basierter Methoden unverzichtbar ist. Dies bedeutet nicht nur den Einsatz digitaler Infrastrukturen und Werkzeuge, sondern auch den methodenkritischen Umgang mit denselben und das Verständnis ihrer technischen Grundlagen jenseits von bloßer computational literacy.

Die vom Arbeitskreis Digitale Kunstgeschichte erarbeitete Erklärung ist als Fortschreibung der Zürcher Erklärung zur digitalen Kunstgeschichte (2014) konzipiert, insofern sie das Ziel hat, die dort formulierten Inhalte in die akademische Lehre zu integrieren (http://sik-isea.ch/Portals/0/docs/Zürcher Erklärung zur digitalen Kunstgeschichte 2014.pdf).


Die Unterzeichnenden erklären hierzu insbesondere: 1. Digitale Kunstgeschichte soll – möglichst flächendeckend - integraler Bestandteil der Lehrprogramme in Form mindestens einer qualifizierten Lehrveranstaltung im Kernbereich der BA- und MA-Studiengänge oder in Form eines Moduls werden. Um fachlichen und institutionellen Anschluss zu gewährleisten, sollen die Lehrenden Institutsmitglieder oder feste Kooperationspartner aus den kunsthistorischen Praxisgebieten (Museum, Denkmalpflege, Bibliothek) sein. Bildbezogene Aspekte sollen neben den allgemeinen Digital Humanities-Qualifikationen besonderes Gewicht erhalten.

2. An einer angemessenen Anzahl von Instituten sollen Master- und Promotionsstudiengänge aufgebaut werden. Hierzu sind geeignete Curricula zur Digitalen Kunstgeschichte zu erstellen im Austausch einerseits mit der Fachcommunity an den Universitäten, an den Museen, im Ausstellungswesen und in der Denkmalpflege und andererseits mit den Verbänden der Digital Humanities. Ziel ist die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und eine möglichst weitreichende Akzeptanz sowohl im Fach als auch in den Digital Humanities.

3. Universitätsinstitute und ihre Träger sollen sowohl personelle als auch sonstige Infrastrukturen bereitstellen. Hierzu gehört die Einrichtung einschlägiger Professuren und Mitarbeiterstellen ebenso wie die Bereitstellung von Infrastrukturen, die das praktische Arbeiten im Rahmen von Forschung und Lehre erlauben (Webserver, Arbeitsplattformen, Datenspeicher etc.), einschließlich der Unterstützung übergreifender Infrastrukturen (z.B. prometheus-Bildarchiv).

4. Die Zusammenarbeit mit Museen, Sammlungen, Ausstellungseinrichtungen und Denkmalpflege soll insbesondere auf der Ebene der digitalen Praxis gefördert werden (z.B. Dokumentation und Präsentation von Kunstwerken und Bauwerken).

5. Alternative, bildbezogene Publikationsformen und die offene Bereitstellung von Arbeitsmaterialien sollen gefördert werden. Insbesondere soll zur Open Access-Publikation von Qualifikationsarbeiten ermutigt werden.

6. Die digitale Kunstgeschichte fördert den Wissenstransfer aus dem universitären Kontext heraus in die Gesellschaft mit dem Zweck der Verwertung der Ideen durch Kooperationen, open source Initiativen, Lizenzierungen, Patente, Beteiligungen und kommerziellen Ausgründungen. In Zusammenarbeit mit den Gründerbüros der jeweiligen Hochschulen sollen Methoden des Innovationsmanagement in den Instituten implementiert und Gründerberatung in die Lehrkonzepte der digitalen Kunstgeschichte integriert werden.